Allgemeine Geschäftsbedingungen



Stand 13. März 2024

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die angebotenen Leistungen („AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und HireOnFire, Oberhofer Weg 64, 12209 Berlin (HireOnFire“).

1.2. Die AGB gelten für die Erbringung von Werk- und Dienstleistungen (im Folgenden auch: „Leistungen“), gegebenenfalls im Rahmen eines gemeinsamen Projektes („Projekt“) durch HireOnFire an den Kunden. Die AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für künftige Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass hierfür ein erneuter Hinweis im Einzelfall erforderlich ist.

1.3. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, sofern HireOnFire ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Die AGB gelten auch dann, wenn der Kunde in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen eine Leistung von HireOnFire annimmt.

2. Leistungserbringung

2.1. HireOnFire erbringt Beratungsleistungen im Online-Marketing, erstellt Inhalte von Bildern und Videos, Landingpages und Prozessschritten für den Kunden. Der Umfang der konkreten Leistungen sowie die geschuldete Vergütung ergeben sich aus dem Angebot. Der letztendliche Erfolg, die Bewerbung oder Kontaktaufnahme des potenziellen neuen Mitarbeiters mit dem Kunden oder eine bestimmte Anzahl an Bewerbungen durch die Online-Marketing-Maßnahmen, einschließlich der Unternehmensvideos, wird nicht zugesagt; ebenso wenig, wie Reichweitensteigerung oder erhöhte Sichtbarkeit in Suchmaschinen. HireOnFire bestimmt den Inhalt der Beratungsdienstleistungen nach eigenem Ermessen (gemäß § 315 BGB).

2.2. Wurde ein Festpreis vereinbart und können die Leistungen in der vereinbarten Zeit auf Grund fehlender Mitwirkung oder wiederholten Änderungsverlangens (z.B. mehr Korrekturschleifen als vereinbart) des Kunden nicht oder nur teilweise erbracht werden, gelten die Leistungen von HireOnFire dennoch als vertragsgerecht erbracht. HireOnFire ist überdies in diesem Fall zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

2.3. HireOnFire darf die ihr obliegenden Leistungen auch von Dritten als Subunternehmer erbringen lassen. Der Kunden kann einen solchen Dritten nur dann ablehnen, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund liegt.

2.4. HireOnFire sendet binnen drei Arbeitstagen nach jeder Besprechung mit dem Kunden eine Zusammenfassung über getroffene Vereinbarungen per E-Mail zu. Diese Zusammenfassungen sind als rechtsverbindliche Arbeitsgrundlage für die weitere Bearbeitung von Projekten bindend, soweit ihnen nicht innerhalb einer Frist von weiteren drei Arbeitstagen in Textform widersprochen wird.

2.5. Zwecks Prüfung und Zustimmung legt HireOnFire dem Kunden alle Entwürfe, z.B. Videos, Werbeanzeigen, Webseiten vor der Veröffentlichung vor. Der Kunde übernimmt mit der schriftlichen Freigabe der Arbeiten, z.B. per Email, die Verantwortung für die Richtigkeit von Inhalt, Bild, Ton und Text.

2.6. Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Werbung (insbes. Wettbewerbs-, Kennzeichen-, Lebensmittel- u. Arzneimittelrecht) wird von HireOnFire nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich Gegenstand des Auftrags ist. Beauftragt der Kunden HireOnFire mit diesen Leistungen, trägt er die hierdurch entstehenden Gebühren und Kosten der Agentur und Dritter (Rechtsanwalt, Behörden u. a.). HireOnFire ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die in der Werbung enthaltenen, vom Kunden vor- oder freigegebenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.

2.7. Die Leistungen von HireOnFire werden im Rahmen der Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr CET, außer an gesetzlichen Feiertagen) erbracht. Ein Manntag (MT) entspricht acht Stunden. Projekte werden von HireOnFire so geplant und mit dem Projektverantwortlichen auf Kundenseite abgestimmt, dass keine Arbeiten an Wochenenden oder Feiertagen anfallen. Sollten von HireOnFire unverschuldet Arbeiten an Wochenenden oder Feiertagen für den Projekterfolg notwendig sein, werden die zu erwartenden Mehraufwände und die Kosten im Vorfeld mit dem Kunden besprochen und von dem Kunden schriftlich freigegeben. Im Falle einer notwendigen Ausnahme wird HireOnFire über die genannten Zeiten hinaus tätig, wobei Arbeiten am Wochenende oder an Feiertagen grundlegend als Mehraufwände behandelt werden („Arbeiten an Sondertagen“).

3. Leistungsänderungen

3.1. Sofern sich der im Angebot definierte Leistungsumfang bzw. -inhalt auf Wunsch des Kunden ändert, werden die daraus resultierenden Mehraufwände und die Kosten mit dem Kunden besprochen und seitens des Kunde freigegeben. HireOnFire erfasst Leistungsänderungen und dokumentiert diese in einer separaten Liste. Diese Liste wird in regelmäßigen Abständen mit dem Projektverantwortlichen des Kunden abgestimmt. In diesem Rahmen wird geklärt, ob die Aufwände im Rahmen eines separaten Zusatzangebots oder über die laufende Betreuung vergütet werden.

3.2. Bei umfangreicheren Leistungsänderungen, ab einem Gesamtaufwand von über einem Manntag, werden die kalkulierten Mehraufwände vor einer Umsetzung zwischen den Projektverantwortlichen des Kunden und HireOnFire besprochen und per E-Mail freigegeben.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Die pflichtgemäße und termingerechte Leistung von HireOnFire hängt von der Mitwirkung des Kunden im Projektverlauf ab. Dazu gehören:

rechtzeitige und vollständige Bereitstellung aller benötigten Materialien und Produktinformationen, insbesondere Videos, Fotos, Logodateien zur Eigendarstellung für die Bewerbergewinnung, detaillierte Beschreibung der gesuchten Position. HireOnFire wird für diese Mitwirkungspflichten dem Kunden angemessene Fristen einräumen, entweder bereits im Angebot oder aber im Projektfortschritt per E-Mail. Übersendet der Kunde qualitativ ungeeignetes Material (z.B. unscharfe Foto oder Videos, unvollständige Stellenbeschreibung), kann HireOnFire das Material ablehnen und neues Material anfordern. In diesem Fall ist HireOnFire nicht zur Leistungserbringung verpflichtet. Erfolgt wiederholt die Übersendung von ungeeignetem Material, kann HireOnFire den Vertrag kündigen.

Frühzeitige Information über alle relevanten Termine und Änderungen, insbesondere Terminvorschläge für den Besuch des Videographen von HireOnFire beim Kunden.
Gegebenenfalls die Überlassung der notwendigen Passwörter für die Social-Media-Kanäle des Kunden (z.B. Facebook, Instagram), so dass HireOnFire diese verwalten kann. Einhaltung des Timings in Bezug auf Liefertermine und Feedbackfristen. Entscheidungen, Ergänzungen und Änderungen zum Projektverlauf sind unverzüglich mit zu teilen. Um die Qualität und Optimierung entsprechend umsetzen zu können, ist der Kunde verpflichtet jegliches Feedback an HireOnFire auf eingegangene Leads oder Bewerbungen beim Kunden binnen zwei Werktagen abzugeben. Für später eingereichtes Feedback durch den Kunden, übernimmt HireOnFire keinerlei Verantwortung für den Erfolg oder Misserfolg der jeweiligen Recruiting-Kampagnen.

5. Termine, Verzug

5.1. Termine und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindliche Orientierungshilfen. Dies gilt nicht, wenn Termine ausdrücklich im Angebot als „Fixtermine“ vereinbart sind. Sollte eine Anzahlung oder sonstige Zahlungen der Leistungserbringung durch HireOnFire vorausgehen, so beginnen die Fristen zur Leistungserbringung erst mit Eingang der Zahlung bei HireOnFire zu laufen.

5.2. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist HireOnFire berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

5.3. Ist der Kunde mit Zahlungen in Verzug, behält sich HireOnFire vor, die weitere Leistungserbringung abzulehnen und/oder den Vertrag zu kündigen.

5.4. HireOnFire haftet nicht für Lieferverzögerungen, die darauf beruhen, dass der Kunden erforderliche Mitwirkungspflichten, wie Genehmigungen und Abnahmen unterlässt.

6. Abnahme

6.1. Schuldet HireOnFire einen bestimmten Arbeitserfolg, d. h. ein individualisierbares Werk, ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet. Nach jeder Leistungsphase versendet HireOnFire eine E-Mail mit Aufforderung zur Abnahme. Der Projektverantwortliche auf Kundenseite erklärt binnen fünf Tagen per E-Mail die Abnahme der in dieser Phase erbrachten Leistungen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn innerhalb der Frist die Abnahme nicht verweigert wird, vorausgesetzt, das Arbeitsergebnis entspricht im Wesentlichen den Vereinbarungen. Bestehen wesentliche Abweichungen, wird HireOnFire diese Abweichungen in angemessener Frist beseitigen und das Arbeitsergebnis erneut zur Abnahme vorlegen. Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, wird HireOnFire maximal eine Korrekturschleife durchführen. Die Abnahme gilt spätestens mit der Zahlung oder Nutzung des Werkes als erfolgt.

7. Vergütung, Zahlungsbedingungen, Aufwendungen

7.1. Die Höhe der Vergütung wird im Angebot geregelt. HireOnFire ist nur dann zur Leistungsverpflichtung verpflichtet, wenn etwaig vereinbarte Anzahlungen oder sonstige Zahlungen erfolgt sind.

7.2. Sollte eine erfolgsabhängige Vergütung für den Fall der Anstellung (Vertragsunterschrift des Bewerbers) eines Bewerbers beim Kunden vereinbart worden sein, so wird klargestellt, dass diese Vergütung bei Kündigung des Bewerbers noch vor Arbeitsantritt oder bei einer späteren Kündigung nicht rückzahlbar ist. Gleiches gilt, wenn der Bewerber den Arbeitsvertrag noch nicht unterschrieben hat, zur Arbeit beim Kunden angetreten ist, aber anschließend das Anstellungsverhältnis nicht weiterführt, z.B. unter Berufung auf den nicht schriftlich abgeschlossenen Arbeitsvertrag. Der Anspruch auf die erfolgsabhängige Vergütung entsteht bis zu 12 Monate nach Ende des Vertrages zwischen HireOnFire und dem Kunden, etwa, wenn ein Bewerber, der von HireOnFire geworben worden ist, erst 3 Monate nach Vertragsende angestellt wird. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass der Bewerber nicht durch die Aktivitäten von HireOnFire veranlasst, sich beim Kunden beworben hat.

7.3. Die vereinbarte pauschale Vergütung beinhaltet ebenso das aufzuwendende Mediabudget für die Social-Media-Kanäle, wie Instagram oder Facebook. Die Höhe dieser Kosten wird von HireOnFire bestimmt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Offenlegung der Kalkulation der pauschalen Vergütung. Anteilig auf die monatliche Pauschale wird eine Vorauszahlung von mindestens 1.000 € (eintausend) vereinbart. Alle Aktivitäten werden nach Eingang der Vorauszahlung gestartet. Die Vorauszahlung wird sofort nach Annahme des Angebots fällig.

7.4. Soweit im Angebot keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart sind, erfolgt die Zahlung der monatlichen Beträge innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug.

7.5. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zölle, Gebühren, GEMA-Gebühren, und sonstige Abgaben wie auch die Künstlersozialversicherung trägt der Kunde, und zwar auch dann, wenn sie nacherhoben werden.

7.6. Alle sonstigen Kosten wie Anwaltskosten, Kurier- und Transportkosten, die vom Kunden bestellt werden, werden dem Kunden nach Belegen berechnet.

7.7. Die Zahlung der Vergütung ist auch über das SEPA-Lastschriftverfahren möglich. Mit Angabe der Bankkontodaten ermächtigt der Kunde HireOnFire widerruflich zur Einziehung fälliger Vergütungen vom angegebenen Konto durch eine SEPA-Lastschrift. Der Einzug per SEPA-Lastschrift erfolgt frühestens am übernächsten Bank-Arbeitstag. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf einen Tag verkürzt. Der Kunde hat für eine entsprechende Deckung des Kontos zu sorgen. Rücklastschriftgebühren trägt der Kunde, soweit er die Rückbelastung zu vertreten hat. Wählt der Kunde das SEPA-Lastschriftverfahren, so hat er unmittelbar nach Vertragsschluss der HireOnFire ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Das Formular wird dem Kunden von HireOnFire bzw. dem Dienstleister übersandt.

8. Nutzungsrechte

8.1. Sofern nicht abweichend im Angebot geregelt, erwirbt der Kunde mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung für die Dauer des Vertrages die nach dem Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den von HireOnFire gestalteten Werbemitteln inklusive der von HireOnFire programmierten und gehosteten Landingpage und Domain („Bewerberseite“). Nach Ablauf des Vertrages ist die Nutzung der Bewerberseite, der Domain sowie der von HireOnFire gestalteten Werbemittel nicht mehr möglich. Die Weiterübertragung oder Lizenzierung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte ist nicht möglich. Soweit HireOnFire für den Kunden eine Unternehmenswebseite oder Unternehmensvideos erstellt hat, erwirbt der Kunde mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung dauerhafte und ausschließliche Nutzungsrechte.

8.2. Sind zur Erstellung oder Umsetzung von Arbeitsergebnissen von HireOnFire Nutzungs- oder Verwertungsrechte (z. B. Foto-, Film-, Urheberrechte oder Rechte von Verwertungsgesellschaften) oder Zustimmungen Dritter (z. B. Persönlichkeitsrechte) erforderlich, kann HireOnFire die Rechte und Zustimmungen nach eigenem Ermessen entweder im Namen und für Rechnung des Kunden oder auf eigene Rechnung und im eigenen Namen einholen. HireOnFire berechnet die ggf. entstandenen Kosten an den Kunden weiter. Nachforderungen gemäß §§ 32, 32 a UrhG gehen zu Lasten des Kunden.

8.3. Sollten Werbemittel (z.B. Web-Filme, Musik oder Fotos), die im Laufe des Projekts z.B. lediglich zu Online-Zwecken produziert wurden, über den ursprünglich abgestimmten Rahmen hinaus verwendet werden (z.B. für TV, Kino, in einer anderen Sprache, für einen länger als vereinbarten Zeitraum etc.), muss diese Anfrage in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Produktionsfirma über HireOnFire abgewickelt werden.

8.4. Alle Projektdaten (programmierter Code, InDesign- oder Photoshop-Daten etc.) werden grundsätzlich nicht an den Kunden übertragen.

8.5. HireOnFire darf die von ihr konzipierten Werbemittel, Unternehmensvideos und Webseiten und die vom Kunden an HireOnFire bereitgestellten Materialien und Logos des Kunden zeitlich und örtlich unbeschränkt zur Eigenwerbung auf ihrer Website sowie auf den Social Media-Kanälen von HireOnFire nutzen, einschließlich der Bearbeitung.

8.6. Nutzungsrechte für vom Kunden abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe bleiben bei HireOnFire. Dies gilt auch und gerade für Leistungen von HireOnFire, die nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sind.

8.7. Sollte der Kunde HireOnFire Materialien für die Social-Media-Kampagne, die Bewerberseite oder für die Erstellung von Unternehmensvideos zur Verfügung stellen, so räumt der Kunde HireOnFire einfache Nutzungsrechte zum Zwecke der Vertragserfüllung ein. Der Kunde garantiert, dass er über sämtliche, zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Rechte, einschließlich der Einwilligungen von abgefilmten Dritten, an den von ihm zur Verfügung gestellten Video, Fotos, Logos, Marken, Texten und sonstigen Inhalten verfügt und HireOnFire die zur Durchführung des Vertrages notwendigen Rechte daran einräumen kann. Der Kunde garantiert ferner, dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen (z.B. Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, Wettbewerbsrecht). Der Kunde stellt HireOnFire insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei, wobei insbesondere auch Behörden, z.B. Datenschutzbehörden, als Dritte gelten. Die Freistellung umfasst insbesondere alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten für die Rechtsverteidigung von HireOnFire sowie Bußgelder und sonstige Zahlungen.

9. Vertragslaufzeit, Kündigung

9.1. Der Vertrag beginnt mit der Annahme des Angebots durch den Kunden durch Rücksendung des unterschriebenen Angebots oder durch einfache Mitteilung in Textform. Der Vertrag hat die im Angebot vereinbarte Laufzeit und verlängert sich automatisch um die vereinbarte Laufzeit, wenn er nicht bis vier Wochen vor dem Ende der Laufzeit von einer der Parteien gekündigt worden ist.

9.2. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

10. Haftung

10.1. HireOnFire haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

10.1.1. Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung gegenüber Unternehmern auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte von uns verursacht wurde.

10.1.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet HireOnFire nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, eine Garantie übernommen oder arglistig getäuscht wurde. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.

10.1.3. Im Falle einer Haftung nur für den typischen vorhersehbaren Schaden besteht keine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.

10.2. Alle gegen HireOnFire gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

10.3. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet HireOnFire unbegrenzt nach den gesetzlichen Vorschriften.

10.4. Wegen unverschuldeter Irrtümer und Druck- oder Übermittlungsfehlern, welche HireOnFire zur Anfechtung berechtigen, kann der Kunden Schadensersatz als Folge der Anfechtung nicht geltend machen.

10.5. Sollte Drittsoftware im Projekt eingesetzt werden, wie z.B. WordPress, Funnelcockpit, Klaviyo, Hubspot etc. zur Umsetzung von Funnels, CRM, Landingpages etc., übernimmt HireOnFire dafür keine Haftung. Soweit HireOnFire Webseitenm Funnels, etc. erstellt und diese dauerhaft in Besitz des Kunden übergehen (Übergabe der Zugangsdaten an den Kunden, Hosting durch den Kunden), weist HireOnFire darauf hin, dass die verwendeten Tools sich in ständiger Weiterentwicklung befinden und durch Upgrades die Funktionsfähigkeit in der Zukunft nicht gewährleistet ist. Soweit HireOnFire kein Verschulden trifft, wird dafür keine Haftung übernommen. 

10.6.Bucht HireOnFire für den Kunden Werbeplätze bei Dritten, z.B. diversen Social Media Kanälen, so übernimmt HireOnFire keine Haftung für Fehler bei der Ausspielung der Werbung, sofern HireOnFire kein Verschulden trifft.

10.7. Für die von HireOnFire erstellte und gehostete Landingpage („Bewerberseite“) übernimmt HireOnFire neben Texten, Bildern und Videos auch die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten und Texte für Impressum und Datenschutzerklärung. Sollten sich bei den Daten und Texten auf Bewerberseiten Änderungen ergeben, so hat der Kunde HireOnFire unverzüglich zu unterrichten. Eine Haftung für die Richtigkeit dieser Daten und Texten übernimmt HireOnFire nicht.

11. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte

11.1. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sowie die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen uns in gesetzlichem Umfang zu. Wir sind insbesondere berechtigt, fällige Leistungen zurückzuhalten, solange uns noch Zahlungsansprüche gegen Sie zustehen.

11.2. Sie haben ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Gegenforderungen.

12. Vertraulichkeit

12.1.Die Parteien werden alle im Rahmen dieser Vereinbarung erlangten vertraulichen Unterlagen, Informationen als ihnen anvertraute Betriebsgeheimnisse behandeln und absolute Verschwiegenheit bewahren, diese nur denjenigen ihrer Mitarbeiter zugänglich machen, deren Einbeziehung für die Verwirklichung der Zwecke dieser Vereinbarung tatsächlich notwendig ist, sie Dritten – ausgenommen Mitarbeitern verbundener Unternehmen (§§ 15 ff. AktG), deren Einbeziehung für die Verwirklichung der Zwecke dieser Vereinbarung tatsächlich notwendig ist, sowie professionellen Beratern mit Verschwiegenheitspflicht – keinesfalls zugänglich machen und auf eine Verwertung der gewonnenen Erkenntnisse unwiderruflich verzichten. Die Parteien werden dafür Sorge tragen, dass die verbundenen Unternehmen (§§ 15 ff. AktG), denen eine Partei (offen-legende Partei) vertraulichen Unterlagen und Informationen zugänglich macht, ihrerseits ebenfalls schriftlich zur Geheimhaltung verpflichtet sind.

12.2.Die Pflicht zur Geheimhaltung gilt nicht, soweit die Informationen und Unterlagen bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren, auf welchen Umstand die offenlegende Partei unverzüglich nach Entgegennahme der Unterlagen und Informationen schriftlich hinzuweisen hat, allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies die offenlegende Partei zu vertreten hat, der offenlegenden Partei von einem Dritten ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung mitgeteilt bzw. überlassen werden, von der anderen Partei zur Bekanntmachung schriftlich freigegeben worden sind und/oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder gerichtlicher oder behördlicher Anordnungen oder Verfügungen zu erteilen sind.

12.3. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages für zwei Jahre fort.

13. Datenschutz

Sofern HireOnFire personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung in Form eines AVV ab.

14. Schlussbestimmungen

14.1. Wenn eine Bestimmung des Vertrages ungültig oder nicht durchsetzbar sein sollte oder wird oder wenn eine Vertragslücke vorliegt, bleiben die übrigen Bestimmungen des Vertrages davon unberührt.

14.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag einschließlich seiner Gültigkeit ist Berlin. Das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien unterliegt ausschließlich deutschem Recht.

14.3. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung des Vertrages oder eine Abänderung dieser Schriftformklausel.

14.4. HireOnFire ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag einzeln oder insgesamt an ein mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen zu übertragen.